Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben 88 kommunale Projekte ausgewählt, die durch den "Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen" (EHAP) gefördert werden. Ziel ist, die jeweiligen Kommunen besser zu unterstützen bei der Integration von benachteiligten, neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und -bürgern, deren Kindern sowie wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen. Insbesondere für die Integration der zugewanderten Unionsbürger und -bürgerinnen hatte die Bundesregierung den davon besonders betroffenen Kommunen Entlastung zugesagt.
Über EHAP-Mittel geförderte Aktivitäten umfassen in erster Linie flankierende Maßnahmen wie die Bereitstellung von Beratungskräften zur Verbesserung der sozialen Eingliederung. Eine materielle Unterstützung der benachteiligten Menschen selbst ist nicht vorgesehen. Insbesondere soll der Zugang zu bestehenden Unterstützungsangeboten wie Migrationsberatung, sozialpsychiatrische Dienste, Leistungen der Jugendämter und der Wohnungslosenhilfe verbessert werden. Das Ziel, den Zugang für zugewanderte Kinder zu Angeboten der frühen Bildung und Betreuung wie Kitas und Schulen zu verbessern, setzen BMAS und BMFSFJ gemeinsam um.
Die 88 Projekte, die aus 191 Interessenbekundungen ausgewählt wurden, können damit in Kürze ihre Arbeit aufnehmen. Vor Ort umgesetzt werden die Projekte von Kommunen in Kooperation mit Trägern der Freien Wohlfahrtspflege und/oder anderen freigemeinnützigen Trägern. Jedes Projekt erhält Mittel in Höhe von 250.000 bis 1 Mio. Euro für drei Jahre. Die Projekte dieser ersten Förderrunde, die bis Ende 2018 läuft, haben ein Finanzvolumen von rund 61 Millionen Euro.