unternehmensWert:Mensch, das Förderprogramm für eine moderne Personalpolitik im Mittelstand, startet nach erfolgreicher Modellphase ab Sommer 2015 in eine bundesweite Neuauflage. Ab sofort können sich interessierte Organisationen auf die Trägerschaft einer Erstberatungsstelle bewerben. Das Programm steht im Kontext der Initiative Neue Qualität der Arbeit und wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds(ESF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Ziel des Programms ist es, Kleinst-, Klein- und mittleren Unternehmen (KMU) ganzheitlich und niedrigschwellig bei der Entwicklung von zukunftsfähigen und mitarbeiterorientierten Personalstrategien zu unterstützen. Gefördert werden Beratungsleistungen unter Beteiligung der Beschäftigten in den vier zentralen personalpolitischen Handlungsfeldern: Personalführung, Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit sowie Wissen und Kompetenz.
Unterstützung vor Ort – Erstberatungsstellen lotsen durchs Programm
Erste Anlaufstellen in der Region für KMU sind die sogenannten Erstberatungsstellen. Sie ermitteln in einer kostenlosen Erstberatung den Unterstützungsbedarf, vergeben Beratungsschecks für die Prozessberatung, lotsen die Unternehmen durch das Programm und arbeiten eng mit anderen regionalen und lokalen Akteuren zusammen, um für die Unternehmen das passendste Angebot zu finden.
Zum Start der Neuauflage wird das Netz an Erstberatungsstellen flächendeckend ausgeweitet. Organisationen, die an der Trägerschaft einer Erstberatungsstelle interessiert sind, können vom 19. Januar bis 20. Februar 2015 online eine Interessenbekundung einreichen. Die ausgewählten Träger nehmen dann voraussichtlich im August ihre Arbeit auf.
Die neue Richtlinie – noch niedrigschwelliger für Unternehmen
unternehmensWert:Mensch ist künftig noch stärker auf die Bedürfnisse von KMU ausgerichtet. So wurde etwa das Antragsprozedere weiter vereinfacht. Die Beratungen können nun deutlich schneller starten. Die Prozessberatung kann max. 10 Tage umfassen und wird bis zu 80 % gefördert – je nach Unternehmensgröße. Ab August 2015 können dazu wieder Beratungsschecks in den Erstberatungsstellen ausgegeben werden. Neu im Angebot ist auch das Ergebnisgespräch, in dem Erstberatungsstellen und Unternehmen nach Abschluss der Prozessberatung gemeinsam Bilanz ziehen und mögliche nächste Schritte besprechen.
Das Programm arbeitet in Zukunft außerdem noch enger mit den zuständigen Landesministerien zusammen und ergänzt bestehende Programme und Initiativen. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt richtet sich unternehmensWert:Mensch deshalb ausschließlich an Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten. Unternehmen ab zehn Beschäftigten können hier auf entsprechende Landesprogramme zugreifen.
Beratung die wirkt – aus Fachberatung wird Prozessberatung
Damit die Beratung langfristig Ihre Wirkung entfalten kann, wird künftig der Fokus noch stärker darauf liegen, nachhaltige Veränderungsprozesse im Betrieb anzustoßen und nicht nur punktuell Maßnahmen umzusetzen. Vor diesem Hintergrund wurden auch die Anforderungen für Berater/innen angepasst. Voraussichtlich ab Mai 2015 wird das Autorisierungsverfahren aufgenommen. Sowohl Berater/innen aus dem bestehenden Fachberaterpool als auch interessierte neue Berater/innen können sich dann als Prozessberater/innen auf der Webseite des Programms bewerben.
Die neue Richtlinie sowie weitere Informationen zum Interessenbekundungs- und Autorisierungsverfahren und den Förderkonditionen finden Sie auf www.unternehmens-wert-mensch.de.