Das Bundesarbeitsministerium hat heute Herrn Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Hanau (Universität zu Köln) und Herrn Dr. Marco Arteaga (Dipl.-Betriebswirt und Rechtsanwalt) mit der Erstellung eines Gutachtens zur Weiterentwicklung des "Sozialpartnermodells Betriebsrente" beauftragt.
Mit dem vom Bundesarbeitsministerium Anfang 2015 zur Diskussion gestellten Modell soll die Rolle der Tarifvertragsparteien beim weiteren Auf- und Ausbau der Betriebsrenten gestärkt werden. Kern des Modells ist es, im Rahmen von Tarifverträgen Betriebsrenten auch in Form sog. reiner Beitragszusagen ("defined contribution") zu ermöglichen. Im Gegenzug müssten solche Betriebsrenten über sogenannte gemeinsame Einrichtungen der Sozialpartner organisiert werden.
Die Gutachter sollen bis Anfang März 2016 insbesondere erörtern und Vorschläge dazu machen, ob es Alternativen zu den gemeinsamen Einrichtungen gibt, wie bereits bestehende Einrichtungen von dem Modell profitieren und wie nichttarifgebundene Arbeitgeber und Beschäftigte optimal in das Modell eingebunden werden könnten.
Dazu erklärt Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller:
Der angestrebte weitere Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung auf freiwilliger Basis kann nur gelingen, wenn die Rolle der Sozialpartner gestärkt wird. Das "Sozialpartnermodell Betriebsrente" lässt grundsätzlich Raum für Weiterentwicklungen, wie sie insbesondere von Gewerkschaften und Arbeitgebern in der Diskussion der letzten Monate angeregt worden sind. Mit dem Gutachten sollen solche Weiterentwicklungen ausgelotet und wissenschaftlich bewertet werden. Anschließend werden wir - auch auf der Grundlage der dann vorliegenden Erkenntnisse über eine optimierte Betriebsrenten-Förderung - darüber entscheiden, wie die betriebliche Altersversorgung im Sinne des Koalitionsvertrages gestärkt werden soll.