Anlässlich des Internationalen Tages der Gehörlosen am 27. September 2015 weist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf das Gebärdentelefon im Bürgerservice hin, bei dem gehörlose und hörbehinderte Menschen barrierefrei Auskünfte erhalten.
Dazu erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin im BMAS, Gabriele Lösekrug-Möller:
Über das Gebärdentelefon können gehörlose und hörbehinderte Menschen barrierefrei ihre Alltagsfragen aus den Bereichen Arbeit und Soziales klären und sich über die Politik für Menschen mit Behinderungen informieren. Das ist wichtig, denn mit solchen Angeboten können wir die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter verbessern.
Das Gebärdentelefon des BMAS informiert seit 2001 gehörlose und hörbehinderte Menschen allgemein zu allen Themenfeldern der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, so zum Beispiel zu Renten-Fragen, zu arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen von Beschäftigungen, zum Teilhaberecht oder auch bei Anfragen zum Mindestlohn. Speziell ausgebildete gehörlose Mitarbeiter des Gebärdentelefons beantworten die Fragen dabei in Deutscher Gebärdensprache.
Damit leistet das Gebärdentelefon des BMAS einen wesentlichen Beitrag zur Teilhabe von gehörlosen und hörbehinderten Menschen im Alltag. Vor einem Ämtergang oder nachdem man einen Bescheid erhalten hat, können sich gehörlose und hörbehinderte Menschen erkundigen und weitere Informationen einholen. Dabei stehen den Anrufern Dank der Unterstützung der Mitarbeiterinnen am Gebärdentelefon die gleichen Serviceangebote wie beim Bürgertelefon des BMAS zur Verfügung. Bisher wurden 21.385 Beratungen durchgeführt.
Informationen zum Gebärdentelefon
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Gebärdentelefon sind speziell geschult, um gehörlosen und hörbehinderten Menschen bei ihren Fragen unkompliziert weiterzuhelfen. Das Gebärdentelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr erreichbar.
Technische Hinweise
Gehörlose und hörbehinderte Menschen können den Service des Gebärdentelefons in Deutscher Gebärdensprache seit 2007 über Videotelefonie nutzen. Dafür benötigen sie einen internetfähigen PC mit Webcam, die entsprechende Software (Softphone bzw. Softclient) sowie einen Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite (zum Beispiel DSL).
Das Gebärdentelefon kann über eine sogenannte SIP-Adresse (Session Initiation Protocol) über das Internet angewählt werden. Die Adresse lautet:
gebaerdentelefon@sip.bmas.buergerservice-bund.de
Hierbei handelt es sich um keine E-Mail-Adresse oder Internetseite, sondern es ist die Zieladresse, die in das Endgerät eingeben werden muss. Über diese Adresse erfolgt dann der Zugang zum Gebärdenservice eines Dienstleisters des BMAS, der Firma Telemark Rostock.