Am 25. März 1975 ist die Arbeitsstättenverordnung in Kraft getreten. Seit 40 Jahren regelt die Verordnung damit die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Arbeitsstätten.
Die Vorschriften der Verordnung werden durch Arbeitsstättenregeln für die betriebliche Praxis vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) konkretisiert. Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) ist ein in der Arbeitsstättenverordnung verankertes pluralistisch besetztes Gremium und hat sich im Jahr 2005 konstituiert. Seit seiner Gründung hat der Ausschuss 18 grundlegende Arbeitsstättenregeln erarbeitet; das BMAS hat diese Regeln veröffentlicht und trägt damit die Verantwortung dafür.
Die bisher geleistete Arbeit und die beiden Jubiläen waren für das BMAS und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Anlass genug, die Arbeit des "ASTA" am 9. Juni mit einer Fachveranstaltung in der DASA Arbeitsweltausstellung in Dortmund mit der Fachöffentlichkeit zu feiern. Fast 230 Teilnehmende verfolgten ein von der Arbeitsstättenverordnung geprägtes Programm, das einen Bogen von der historischen Entwicklung über aktuelle Diskussionen bis hin zu künftigen Herausforderungen durch technische Innovationen spannte.
In seiner Begrüßung wies Michael Koll, Leiter Unterabteilung Arbeitsschutz im BMAS, auf die Bedeutung der Arbeitsstättenverordnung für die menschengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen hin: "Die heutige Fachveranstaltung unterstreicht die grundlegende Bedeutung der Arbeitsstättenverordnung im Arbeitsschutz. Die Regelungen der Verordnung haben sich bewährt, sind aber auf der Höhe der Zeit zu halten". Frau Isabel Rothe, Präsidentin der BAuA, unterstrich die mit dem Wandel der Arbeitswelt verbundenen Veränderungen und ging hierzu auf den Kontext neuer Technologien in Verbindung mit Arbeitsbedingungsfaktoren und psychischer Gesundheit ein.