Sozialversicherung

Künstlersozialabgabe-Verordnung 2015 verkündet

Abgabe bleibt 2015 bei 5,2 Prozent

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt im Jahr 2015 stabil bei 5,2 Prozent. Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2015 wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet.

Durch das im Juli 2014 verabschiedete Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes wird ein weiterer Anstieg des Abgabesatzes verhindert. Intensivere Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung und der Künstlersozialkasse bei den Arbeitgebern sorgen künftig für eine gerechte Lastenverteilung zwischen den Unternehmen und tragen zu einer soliden Finanzbasis der Künstlersozialkasse bei.

Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 180.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

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