Am 22.03.2014 informierte die WHO über einen Ausbruch von Ebola in Guinea seit Ende 2013, der seitdem auch umliegende sowie über Flugrouten verbundene Staaten erreicht hat. Es ist unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich, dass Reisende die Krankheit nach Deutschland oder Europa mitbringen.
Dabei bestünde ein Übertragungsrisiko besonders für Beschäftigte des Gesundheitswesens im Rahmen der Patientenversorgung sowie für Beschäftigte in Laboratorien, die Verdachtsproben auf das Ebola-Virus untersuchen. Um hierauf und auf vergleichbare Fälle vorbereitet zu sein, gibt es 8 Kompetenz- und Behandlungszentren u.a. in Hamburg, Frankfurt, Leipzig und München, die für die Behandlung hochkontagiöser Patienten eingerichtet wurden und mit Sonderisolierstationen über die erforderlichen hohen Sicherheitsstandards verfügen. Gleiches gilt für die entsprechenden Laboratorien. Die konkreten Arbeitsschutzmaßnahmen beim Umgang mit Personen, die mit Ebola infiziert sind oder bei denen ein klinischer Verdacht vorliegt, sind in den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe 250 (TRBA 250), die für Tätigkeiten in Laboratorien in der TRBA 100, geregelt. Die Unterweisung und Schulung der Beschäftigten hinsichtlich der erforderlichen Schutzmaßnahmen ist dabei von essenzieller Bedeutung.
Sowohl in Behandlungszentren wie auch in Laboratorien sind hierbei die Schutzmaßnahmen der Schutzstufe 4 anzuwenden. Die Schutzstufe 4 ergibt sich daraus, dass das Ebola-Virus aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr, der hohen Sterblichkeit und fehlender Vorbeugungs- und Behandlungsmöglichkeiten in die Risikogruppe 4 eingestuft ist (siehe TRBA 462). Humane Probenmaterialien, deren Infektionsstatus nicht weiter charakterisiert ist, sind immer als potenziell infektiös anzusehen. Liegen Verdachtsmomente einer Infektion mit einem biologischen Arbeitsstoff der Risikogruppe 4 wie Ebola vor, sind alle orientierenden Untersuchungen der Primärprobe mit nicht inaktiviertem Material mindestens unter den Bedingungen der Schutzstufe 3 durchzuführen. Der Umgang mit Verstorbenen sollte gemäß den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) so gehandhabt werden, dass das Infektionsrisiko für Bestatter ausgeschlossen ist. Bestatter müssen über die bestehenden Infektionsgefahren bei Kontakt mit dem Leichnam aufgeklärt werden. Beschäftigte von Zollbehörden sollten beim Umgang mit Verdachtswaren die Informationen des RKI berücksichtigen.
Für Fragen zur Diagnostik sind das Bernhard-Nocht-Institut in Hamburg (BNITM) als Nationales Referenzzentrum für tropische Infektionserreger und das Institut für Virologie der Universität Marburg als Konsiliarlabor für Filoviren erste Ansprechpartner.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.