
- Stand November 2020
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Arbeits- und Gesundheitsschutzschutz im Betrieb sorgt dafür, dass arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden, zumindest aber gering gehalten werden. Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner sind dabei wichtige Ratgeber.
In der Corona-Pandemie müssen die Beschäftigten bestmöglich vor Infektionen durch das SARS-CoV-2-Virus geschützt werden. Arbeitgeber haben die Gefährdungsbeurteilung entsprechend anzupassen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen; und zwar für alle Tätigkeiten und alle Beschäftigten. Für manche Beschäftigte kann es sein, dass die generellen Schutzmaßnahmen zum Infektionsschutz nicht ausreichen. Nach Aussage des Robert Koch-Instituts haben bestimmte Personengruppen (zum Beispiel Menschen mit Vorerkrankungen, Ältere) ein höheres Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf. Sie benötigen deshalb besonderen Arbeitsschutz. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte können Arbeitgeber und Beschäftigte dazu beraten. Die Beurteilung der Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit ist die Kernkompetenz der Arbeitsmedizin. Beschäftigte können sich im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge individuell beraten lassen. Dabei geht es nicht um die Frage, ob die betreffende Person noch gesund genug für die Arbeit ist, sondern darum, welche besonderen Arbeitsschutzmaßnahmen für sie persönlich getroffen werden müssen.
Die vorliegende aktualisierte Arbeitsmedizinische Empfehlung (AME) des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) unterstützt Ärztinnen und Ärzte dabei, bestmöglichen Arbeitsschutz für besonders schutzbedürftige Beschäftigte zu identifizieren.