Am 1. August 2025 ist die Zwölfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Maler- und Lackiererhandwerk in Kraft getreten. Mit der Verordnung werden auf der Grundlage eines Tarifvertrags der Tarifparteien des Maler- und Lackiererhandwerks (Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und Bundesverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz - Bundesinnungsverband des Deutschen Maler- und Lackiererhandwerks sowie Maler- und Lackiererinnung des Saarlandes) Mindeststundenentgelte für die gewerblichen gelernten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Gesellinnen und Gesellen) in der Branche festgesetzt.
Das neue Mindeststundenentgelt beträgt 15,55 Euro (brutto/Stunde) ab dem 1. August 2025 und 16,13 Euro (brutto/Stunde) ab dem 1. Juli 2026. Diese Entgeltuntergrenzen gelten verbindlich für alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der nach Deutschland entsandten Beschäftigten von Arbeitgebern der Branche mit Sitz im Ausland. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.
Umsetzungsstand
Inkrafttreten
Die Verordnung ist am 1. August 2025 in Kraft getreten.
Abschluss der Verordnung
Länder- und Verbändebeteiligung (Stellungnahmen)
- 25.06.2025: DGB [PDF, 59KB]
Referentenentwurf