Die Zweite Verkehrsflughafen-Sicherheitskräftearbeitsbedingungenverordnung ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Mit dieser Ministerverordnung werden Mindeststundenentgelte für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen festgesetzt. Die erste Mindestlohnverordnung für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen war am 31. Dezember 2021 außer Kraft getreten. Die festgelegten Stundenentgelte differenzieren nach Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und teilweise zusätzlich nach Regionen. Die Verordnung ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.