Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde die EU-Richtlinie 2019/882 zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt. Damit wurden für bestimmte Produkte und Dienstleistungen konkrete Barrierefreiheitsanforderungen aufgestellt. So müssen zum Beispiel eBooks, Onlineshops und Fahrkarten- sowie Bankautomaten barrierefrei bedienbar sein.
Die Verordnung zum BFSG (BFSGV) konkretisiert diese Anforderungen. Der Erlass der BFSGV dient der Umsetzung des Anhang I der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit durch die Bundesrepublik Deutschland.
Die Europäische Kommission sah bei der Umsetzung in einzelnen Punkten noch Überarbeitungsbedarf. Mit dem vorliegenden Entwurf wird den die BFSGV betreffenden Punkten Rechnung getragen.
Umsetzungsstand
Inkrafttreten
Die Verordnung ist am 16. Juli 2026 in Kraft getreten.
Abschluss der Verordnung
Kabinettbeschluss (Regierungsentwurf)
Länder- und Verbändebeteiligung (Stellungnahmen)
- 30.04.2026: BAG Selbsthilfe [PDF, 214KB]
- 15.05.2026: Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. [PDF, 115KB]
- 30.04.2026: Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten e. V. [PDF, 337KB]
- 15.05.2026: Sozialverband VdK [PDF, 208KB]
Weitere Stellungnahmen folgen in Kürze.
Referentenentwurf