Mit dem Gesetz wird die deutsche Übersetzung des Protokolls vom 11. Juni 2014 zum Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit veröffentlicht. Mit dem Gesetz wird das völkerrechtliche verbindliche Abkommen durch Deutschland ratifiziert. Es verpflichtet Länder zur Prävention und strafrechtlichen Verfolgung von Zwangsarbeit und Menschenhandel, zum Opferschutz und zur Opferentschädigung.
Gesetz
Europa
Gesetz zu dem Protokoll vom 11. Juni 2014 zum Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit
Umsetzungsstand
Abschluss des Gesetzes
05.06.2019
Kabinettsbeschluss (Regierungsentwurf)
Regierungsentwurf ist verabschiedet
Referentenentwurf
Referentenentwurf ist veröffentlicht