Der Nutzen der Verordnung besteht darin, dass erstmals bundesweite Qualitätsstandards für die Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in den Traumaambulanzen definiert und etabliert werden, und dass die Qualitätsanforderungen für die Aus- und Weiterbildung der Behandelnden verankert werden. Des Weiteren wird die Erreichbarkeit der Traumaambulanz bundeseinheitlich geregelt. Es wird sichergestellt, dass Betroffene ohne lange Anfahrtszeiten eine Traumaambulanz erreichen können und dort zeitnah einen Termin erhalten. Die Erreichbarkeit per Telefon und Internet wird ebenfalls geregelt.
Verordnung
Soziale Entschädigung
Traumaambulanz-Verordnung
Umsetzungsstand
Abschluss der Verordnung
25.10.2022
Referentenentwurf
15.07.2022
Dokumentation
25.10.2022: Verordnung
15.07.2022: Referentenentwurf (3. Version)
08.06.2022: Referentenentwurf (2. Version)
12.10.2021: Referentenentwurf (1. Version)
Stellungnahmen
- 30.06.2022: bff [PDF, 259KB]
- 05.06.2022: BPtK [PDF, 577KB]
- 06.07.2022: BKSF [PDF, 306KB]
- 06.07.2022: WEISSER RING e.V. [PDF, 127KB]