Mit der Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 werden der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung, der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte sowie die Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zum 1. Juli 2026 angepasst.
Umsetzungsstand
Inkrafttreten
Noch nicht veröffentlicht.
Abschluss der Verordnung
Noch nicht veröffentlicht.
Kabinettbeschluss (Regierungsentwurf)
Noch nicht veröffentlicht.
Länder- und Verbändebeteiligung (Stellungnahmen)
Noch nicht veröffentlicht.
Referentenentwurf