Teilhabe

Rehabilitationshilfsfonds-Verordnung

Verordnung zur Ausgestaltung des Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabe - ReHV

Die stark gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und andere Brennstoffe sowie Strom stellen die Leistungserbringer von Vorsorge-, Rehabilitations- und Teilhabeleistungen vor erhebliche finanzielle Herausforderungen, da diese Einrichtungen auf Grund der längerfristig bestehenden Vergütungen nicht in der Lage sind, die steigenden Energiekosten unmittelbar an die Rehabilitations­träger weiterzugeben.

Um einen Ausgleich zu schaffen, wurde in § 36a des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) ein Anspruch dieser Einrichtungen auf einen einmaligen Zuschuss zu den entstandenen Energiekosten des Jahres 2022 geschaffen. Diese Verordnung regelt das konkrete Verfahren zur Antragstellung.

Umsetzungsstand

Referentenentwurf ist veröffentlicht [PDF, 176KB] 14.02.2023 Verordnung ist verkündet 31.03.2023 Hintergrund: Erklärung der Darstellung „Umsetzungsstand“