Das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung macht die Arbeitslosenversicherung und die Arbeitsförderung bürgerfreundlicher, effizienter und unbürokratischer.
Die digitalen Möglichkeiten der Arbeitsagenturen werden weiter ausgebaut und machen so die Zusammenarbeit zwischen den Menschen, den Arbeitgebern und der Arbeitsagentur einfach und unkomplizierter. Mit der Möglichkeit der Erprobung einer Beschäftigungsperspektive und der Experimentierklausel werden neue Akzente gesetzt.
Umsetzungsstand
Inkrafttreten
Noch nicht veröffentlicht.
Abschluss des Gesetzes
Noch nicht veröffentlicht.
Kabinettbeschluss (Regierungsentwurf)
Verbändebeteiligung (Stellungnahmen)
- 15.06.2026: BAG Selbsthilfe [PDF, 152KB]
- 18.06.2026: BIH [PDF, 140KB]
- 18.06.2026: Bundesverband betriebliche Weiterbildung – Wuppertaler Kreis e.V. [PDF, 177KB]
- 18.06.2026: BVTB [PDF, 266KB] (derzeit nicht barrierefrei)
- 19.06.2026: DGB [PDF, 207KB]
- 19.06.2026: BDA [PDF, 192KB]
- 19.06.2026: BA [PDF, 4MB]
- 19.06.2026: Deutscher Gehörlosen-Bund e.V. [PDF, 247KB] (derzeit nicht barrierefrei)
- 19.06.2026: DIHK [PDF, 124KB]
- 19.06.2026: DLT [PDF, 207KB]
- 19.06.2026: DRV [PDF, 248KB] (derzeit nicht barrierefrei)
- 19.06.2026: ZDH [PDF, 270KB]
Referentenentwurf