Das Bundeskabinett hat am 15. Juli 2026 das "Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung" beschlossen. Mit diesem Gesetz werden Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung bürgerfreundlicher, transparenter, effizienter und unbürokratischer ausgestaltet. Die Elemente der Digitalisierung und Entbürokratisierung ermöglichen eine weitere Modernisierung der Arbeitsverwaltung. Arbeitsmarktpolitische Instrumente werden geschärft und neu geschaffen.
Wir stehen an der Seite der Beschäftigten in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Wenn Unternehmen Arbeitsplätze abbauen müssen, kommt es darauf an, dass die Fachkräfte schnell und unkompliziert in Branchen wechseln, in denen sie gebraucht werden. Ein nahtloser Übergang verhindert Arbeitslosigkeit für die Beschäftigten und ihre Familien und fördert Wirtschaftswachstum. Mit der Job-to-Job-Erprobung stärken wir die Arbeitsmarktdrehscheiben und bauen Brücken in zukunftsfeste Arbeit. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Betriebe in der Krise sind, können bei neuen Arbeitgebern probemäßig arbeiten, sich kennenlernen und so Hürden für den unkomplizierten Wechsel abbauen. Das ist aktive Arbeitsmarktpolitik im Sinne der Beschäftigten.
Digital und unbürokratisch, effizient und zielgerichtet
Arbeitsagenturen werden noch besser digital erreichbar sein, auch per Videotelefonie. Dies ermöglicht ein breiteres Terminangebot, insbesondere auch für Arbeitsuchende, die sich noch in einem Beschäftigungsverhältnis befinden. "Digital First" soll bei der digitalen Antragsstellung zum Regelfall werden. Anträge auf Leistungen der Arbeitsförderung sollen vorrangig elektronisch gestellt werden. Für diejenigen, die die digitalen Wege nicht nutzen können oder wollen, bleiben die bekannten Wege aber geöffnet. Zusätzlich wird die elektronische Arbeitslosmeldung vereinfacht und das Erreichbarkeitsrecht modernisiert.
Mit dem Kooperationsplan, der die bisherige Eingliederungsvereinbarung ersetzt, wird ein stärker kooperationsorientierter und unbürokratischer Ansatz in der Zusammenarbeit zwischen Agentur für Arbeit und Arbeitsuchenden verfolgt, ohne dabei auf gesetzliche Mitwirkungspflichten zu verzichten. Auch die Regelungen des Kurzarbeitergeldes werden vereinfacht. Zudem werden die rechtlichen Grundlagen für die weitere Digitalisierung und Automatisierung der Verfahren beim Kurzarbeitergeld geschaffen.
All diese Maßnahmen zusammen entlasten wirkungsvoll sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch die Wirtschaft.
Das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung macht die Arbeitslosenversicherung und die Arbeitsförderung bürgerfreundlicher, effizienter und unbürokratischer. Die digitalen Möglichkeiten der Arbeitsagenturen werden weiter ausgebaut und machen so die Zusammenarbeit zwischen den Menschen, den Arbeitgebern und der Arbeitsagentur einfach und unkomplizierter.
Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung
Weiterführende Informationen
Transformation im Blick: Die Job-to-Job-Erprobung
Mit dem neuen Instrument der Job-to-Job-Erprobung setzen wir eine zentrale Forderung aus der Praxis um. Beschäftigte erhalten die Möglichkeit, bei einem potenziellen neuen Arbeitgeber frühzeitig eine Tätigkeit unbürokratisch auszuprobieren, ohne dort sofort ein neues Arbeitsverhältnis einzugehen und ohne das bestehende zu verlieren. So verbessern wir die Chancen auf einen möglichst direkten Wechsel von einem Arbeitgeber zu einem anderen Arbeitgeber, ohne dass Arbeitslosigkeit überhaupt entsteht.
Das ist insbesondere in den von Transformation betroffenen Branchen eine echte Chance sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen.
Arbeitsmarktdrehscheiben
Veränderungen in Betrieben machen Wechsel von Beschäftigten in andere Betriebe oder Branchen häufiger notwendig als in der Vergangenheit. Entscheidend für alle Beteiligten ist, diese Umbrüche für eine zukunftsfähige Wirtschaft gut zu begleiten und zu gestalten, Beschäftigung zu sichern und neue Beschäftigungsperspektiven zu schaffen. Ist eine Beschäftigungssicherung nicht oder nicht vollumfänglich möglich, wird bei einem Job-to-Job-Prozess ein unmittelbarer Übergang von Arbeit in Arbeit angestrebt.
Dieser Job-to-Job-Prozess bezeichnet den gesamten Zyklus bei Arbeitgeberwechseln ohne zwischenzeitlich eintretende Arbeitslosigkeit.
Zur Unterstützung des Prozesses gibt es zum Beispiel die Möglichkeit, sogenannte regionale Arbeitsmarktdrehscheiben einzurichten. Akteure einer Arbeitsmarktdrehscheibe können Unternehmen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Agenturen für Arbeit sein. Ziel und Mechanismus der Drehscheibe ist die Vermittlung von Arbeitskräften von einem Unternehmen mit Arbeitskräfteüberhang zu einem Unternehmen, das Arbeitskräfte sucht − ohne zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit und ggf. begleitet durch eine gezielte Nach-Qualifizierung entlang der Anforderungen der neuen Stelle.