Teilhabe

Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts

Für eine inklusive Gesellschaft ist es entscheidend, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können. Auch vor dem Hintergrund des hohen Fachkräftebedarfs ist es geboten, Menschen mit Behinderungen darin zu unterstützen, einer Erwerbsarbeit nachgehen zu können. Die Maßnahmen dieses Gesetzes zielen deshalb darauf ab,

  • mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen,
  • mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und
  • zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen.

Umsetzungsstand

Referentenentwurf ist veröffentlicht [PDF, 518KB] 24.11.2022 Regierungsentwurf ist verabschiedet [PDF, 367KB] 21.12.2022 Gesetz ist verkündet 13.06.2023 Hintergrund: Erklärung der Darstellung „Umsetzungsstand“

Maßnahmen

Einführung einer vierten Staffel bei der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen

Die vierte Staffel soll erstmalig zum 31. März 2025 zu zahlen sein, wenn die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2024 fällig wird. Gleichzeitig soll die bisherige Bußgeldvorschrift dazu aufgehoben werden. Für kleinere Arbeitgeber mit weniger als 60 bzw. weniger als 40 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen sollen wie bisher Sonderregelungen, die geringere Höhen der Ausgleichsabgabe vorsehen, gelten.

Konzentration der Mittel aus der Ausgleichsabgabe auf die Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Die bisherige Möglichkeit, Mittel der Ausgleichsabgabe nachrangig auch für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben - insbesondere für Werkstätten für behinderte Menschen - zu verwenden, soll gestrichen werden.

Genehmigungsfiktion für Anspruchsleistungen des Integrationsamtes

Zur Verbesserung des Bewilligungsverfahrens der Integrationsämter wird für Anspruchsleistungen (Arbeitsassistenz und Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung) eine Genehmigungsfiktion nach Ablauf von sechs Wochen eingeführt.

Höhere Lohnkostenzuschüsse durch Aufhebung der Deckelung für den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit

Der vom Leistungsträger zu erstattende Lohnkostenzuschuss ist aktuell auf 40 Prozent der Bezugsgröße begrenzt. Durch die Abschaffung der Deckelung soll sichergestellt werden, dass auch mit der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro bundesweit der maximale Lohnkostenzuschuss - soweit nach den Umständen des Einzelfalls erforderlich - gewährt werden kann.

Neuausrichtung des Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizin

Die Zusammensetzung des Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizin soll zukünftig einem teilhabeorientierten und ganzheitlichen Ansatz folgen.

Dokumentation

13.06.2023: Gesetz

21.12.2022: Regierungsentwurf

24.11.2022: Referentenentwurf

Stellungnahmen

Hinweis: Die zugelieferten Stellungnahmen sind teilweise nicht barrierefrei.