Die Schwerpunkte des Übereinkommens sind der Gesundheitsschutz und die ärztliche Betreuung für Mutter und Kind, der Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen mit einer Geldleistung von mindestens zwei Dritteln des bisherigen Arbeitsentgelts der Frau, der Kündigungsschutz und das Rückkehrrecht zur selben oder gleichwertigen Arbeit sowie das Verbot der Diskriminierung der Beschäftigten aufgrund einer Schwangerschaft und während der Stillzeit. Das Übereinkommen ist am 7. Februar 2002 in Kraft getreten.
Gesetz
International
Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 183 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 15. Juni 2000 über den Mutterschutz
Umsetzungsstand
Abschluss des Gesetzes
27.08.2021
Kabinettsbeschluss (Regierungsentwurf)
03.02.2021
Referentenentwurf
10.12.2020
Dokumentation
28.08.2021: Gesetz
03.02.2021: Regierungsentwurf
10.12.2020: Referentenentwurf
Stellungnahmen
- 03.02.2021: BDA [PDF, 194KB]
- 05.01.2021: DGB [PDF, 393KB]