Mit der Ersten Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung sollen die zeitlich befristeten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld verlängert werden. Denn die Corona-Pandemie hat zu einem historischen Einbruch der Wirtschaftsleistung in Deutschland geführt. Ohne die Erleichterungen der Kurzarbeitergeldverordnung wäre der Anstieg der Arbeitslosigkeit erheblich höher ausgefallen. Zwar hat sich der Arbeitsmarkt im Sommer 2020 stabilisiert, von einer anhaltenden Entspannung ist aber nicht auszugehen. Nach Einschätzung der Bundesregierung wird es noch bis in das Jahr 2022 dauern, ehe das Niveau vor Ausbruch der Pandemie wieder erreicht wird. Die Beschäftigung bedarf somit über den Jahreswechsel 2020/2021 hinaus schützender Maßnahmen, um den Anstieg von Arbeitslosigkeit auch weiter erfolgreich zu begrenzen.
Verordnung
Arbeitsförderung
Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung
Erste Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung
Umsetzungsstand
Abschluss der Verordnung
28.10.2020
Kabinettsbeschluss (Regierungsentwurf)
10.09.2020
Regierungsentwurf ist verabschiedet
Referentenentwurf
10.09.2020