Die Bundesregierung soll in der Lage sein, auf Krisensituationen wie die Corona-Pandemie zu reagieren. Mit dem Gesetz zur Verlängerung der Sonderregelungen wird die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf 28 Monate verlängert. Die Regelung soll bis zum 30. Juni 2022 gelten. Ebenfalls bis zum 30. Juni werden die Erleichterungen (Absenkung der Mindesterfordernisse und Verzicht auf negative Arbeitszeitsalden) sowie die erhöhten Leistungssätze und die Anrechnungsfreiheit von während des Kurzarbeitergeldbezuges aufgenommen Mini-Jobs verlängert.
Arbeitsförderung
Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld
Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen
Dokumentation
Gesetz zur Verlängerung der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld: 25.03.2022
Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld: 13.03.2020
Regierungsentwurf: 12.03.2020
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Detailinformationen
Erleichtertes Kurzarbeitergeld
Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld