Die Elfte Dachdeckerarbeitsbedingungenverordnung folgt auf die zum 31. Dezember 2021 außer Kraft getretene Zehnte Mindestlohnverordnung für das Dachdeckerhandwerk. Die Verordnung setzt bundesweite Mindeststundenentgelte im Dachdeckerhandwerk fest. Für ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beträgt das bundeseinheitliche Mindeststundenentgelt (Mindestlohn 1) ab dem 1. Januar 2022 13 Euro brutto und ab dem 1. Januar 2023 13,30 Euro brutto. Für gelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Gesellen) beträgt das bundeseinheitliche Mindeststundenentgelt (Mindestlohn 2) ab dem 1. Januar 2022 14,50 Euro brutto und ab dem 1. Januar 2023 14,80 Euro brutto. Diese Entgeltuntergrenzen gelten verbindlich für alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einschließlich der nach Deutschland entsandten Beschäftigten von Arbeitgebern der Branche mit Sitz im Ausland. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
Verordnung
Arbeitsrecht
Elfte Dachdeckerarbeitsbedingungenverordnung
Elfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Dachdeckerhandwerk (11. DachdArbbV)
Umsetzungsstand
Abschluss der Verordnung
28.12.2021
Referentenentwurf
20.10.2021
Dokumentation
28.12.2021: Verordnung
20.10.2021: Referentenentwurf
Stellungnahmen
05.11.2021: DGB [PDF, 99KB]