In der jährlichen Eingliederungsmittel-Verordnung werden die Maßstäbe zur Verteilung der im Bundeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und für Verwaltungskosten für die Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf die Jobcenter festgelegt.
Eingliederungsmittel-Verordnung 2023
Verordnung über andere und ergänzende Maßstäbe zur Verteilung der Mittel für Eingliederungsleistungen und für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2023
Umsetzungsstand
Referentenentwurf ist veröffentlicht [PDF, 911KB]
Verordnung ist verkündet