Die vorgesehenen Änderungen der Deutschsprachförderverordnung stellen die Weichen für eine zeitgemäße, anpassungsfähige und belastbare berufsbezogene Sprachförderung. Nur mit einer bedarfsgerechten sprachlichen Vorbereitung und Begleitung werden die Fachkräfteeinwanderung und die Integration von Geflüchteten in den deutschen Arbeitsmarkt nachhaltig gelingen. Mit dieser Verordnung werden die Rahmenbedingungen der Berufssprachkurse an sich veränderte Bedarfe angepasst, damit die Berufssprachkurse digitaler, flexibler und stärker auf einen berufsbegleitenden Spracherwerb ausgerichtet sind.
Umsetzungsstand
Inkrafttreten
Die Verordnung ist am 30. April 2026 in Kraft getreten.
Abschluss der Verordnung
Länder- und Verbändebeteiligung (Stellungnahmen)
- 23.03.2026: GEW [PDF, 214KB]
- 23.03.2026: BDA [PDF, 93KB]
- 23.03.2026: DIHK [PDF, 167KB]
- 23.03.2026: Verband binationaler familien und partnerschaften [PDF, 269KB]
- 20.03.2026: BA [PDF, 227KB] (derzeit nicht barrierefrei)
- März 2026: Verband Deutscher Privatschulen [PDF, 130KB]
Referentenentwurf
Referentenentwurf ist veröffentlicht [PDF, 337KB] (derzeit nicht barrierefrei)