Das Gesetz soll geordnete und sichere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie herstellen. Darüber hinaus legt es bundesweit einheitliche Regeln zur Kontrolle der Betriebe und zur Unterbringung der Beschäftigten auch in anderen Branchen fest.
Arbeitsförderung
Arbeitsschutzkontrollgesetz
Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz
Umsetzungsstand
Abschluss des Gesetzes
30.12.2020
Kabinettsbeschluss (Regierungsentwurf)
29.07.2020
Referentenentwurf
21.07.2020
Maßnahmen
Im Detail sind folgende Maßnahmen im Gesetz vorgesehen, das unter anderem Eckpunkte [PDF, 455KB] des Kabinetts zur Fleischindustrie vom 20. Mai 2020 umsetzt:
- Es wird grundsätzlich verboten, Fremdpersonal im Kerngeschäft der Fleischindustrie (Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung) einzusetzen. Das Fleischunternehmen darf damit im Kernbereich nur eigene Arbeitnehmer beschäftigen. Dies gilt ab dem 1. Januar 2021. Für den Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern gilt es ab dem 1. April 2021 (mit einer eng begrenzten Ausnahme für die Fleischverarbeitung). Ausgenommen hiervon sind nur Unternehmen des Fleischerhandwerks mit bis zu 49 tätigen Personen.
- Um die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften der Beschäftigten wirksam überprüfen zu können, gilt eine Pflicht zur elektronischen und manipulationssicheren Arbeitszeiterfassung und -aufbewahrung in der Fleischindustrie. Es wird außerdem ausdrücklich geregelt, dass Rüst-, Umkleide- sowie Waschzeiten, soweit erforderlich und dienstlich veranlasst, als Arbeitszeit mit zu erfassen sind.
- Im Arbeitszeitgesetz wird der seit 1994 unveränderte Bußgeldrahmen aktualisiert und der Höchstbetrag für das Bußgeld von bisher 15.000 Euro auf künftig 30.000 Euro verdoppelt. Die Bußgeldrahmen im Arbeitsschutzgesetz und im Jugendarbeitsschutzgesetz werden entsprechend angeglichen.
- Branchenübergreifend wird der Vollzug im Arbeitsschutz verbessert. Durch Einführung einer Mindestbesichtigungsquote im Arbeitsschutzgesetz soll schrittweise eine deutliche Steigerung bei den Betriebsbesichtigungen erreicht werden. Die 96. Arbeits- und Sozialministerkonferenz hatte 2019 die Einführung einer jährlichen Mindestbesichtigungsquote von 5 Prozent der im jeweiligen Land vorhandenen Betriebe einschließlich eines Zielkorridors bis 2026 einstimmig gebilligt und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gebeten, die Absprachen gesetzlich zu fixieren.
- Die Einrichtung einer Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin dient unter anderem dem Monitoring der Umsetzung der Mindestbesichtigungsquote.
- Weitere Inhalte des Gesetzes sind die Befugnisse für Aufsichtsbehörden, die Besichtigungen von Betrieben mit einem hohem Gefährdungspotential zu priorisieren und bei Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber eine schriftliche Arbeitsschutzvereinbarung zu verlangen.
- Die Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Ministerverordnung bei epidemischer Lage von nationaler Tragweite ermöglicht bundeseinheitlich besondere Arbeitsschutzanforderungen.
- Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit verankert, der übergreifende Aufgaben wahrnimmt und das Arbeitsschutzgesetz konkretisiert.
- Ermöglicht wird die Datenübermittlung zwischen den Arbeitsschutzbehörden der Länder und den Unfallversicherungsträgern zu durchgeführten Betriebsbesichtigungen, um ihre Zusammenarbeit zu verbessern. Außerdem können künftig die Arbeitsschutzbehörden in alle Unterlagen Einsicht nehmen, die Auskunft über die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes geben. Auch damit wird die Kontrolltätigkeit erleichtert.
- In der Arbeitsstättenverordnung werden für die Unterbringung von Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften innerhalb und außerhalb des Betriebsgeländes Mindestanforderungen an die Bereitstellung festgeschrieben, die im staatlichen Regelwerk konkretisiert werden. Diese Regelungen gelten branchenübergreifend und sowohl bei direkter als auch indirekter Bereitstellung durch den Arbeitgeber. Die Arbeitgeber werden zudem verpflichtet, die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften zu dokumentieren.
- Die Anhebung der kalenderjährlichen Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten und die Aussetzung der Regelung zum Hinzuverdienstdeckel im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) durch das Sozialschutz-Paket vom 27. März 2020 werden auf der Grundlage der für 2021 geltenden aktuellen Berechnungsgrundlagen um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Für das Kalenderjahr 2021 beträgt die Hinzuverdienstgrenze 46.060 Euro. Bei vorzeitigen Altersrenten in der Alterssicherung der Landwirte wird die Hinzuverdienstgrenze für das Jahr 2021 erneut ausgesetzt.
Dokumentation
30.12.2020: Gesetz
29.07.2020: Regierungsentwurf
21.07.2020: Referentenentwurf
Stellungnahmen
- 22.07.2020: Stellungnahme des DFV [PDF, 55KB]
- 22.07.2020: Stellungnahme des Verbandes IG BAU [PDF, 43KB]
- 23.07.2020: Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall [PDF, 94KB]
- 23.07.2020: Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit [PDF, 43KB]
- 23.07.2020: Stellungnahme der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin [PDF, 49KB]
- 23.07.2020: Stellungnahme des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. [PDF, 61KB]
- 23.07.2020: Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände [PDF, 75KB]
- 23.07.2020: Stellungnahme des Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands [PDF, 53KB]
- 23.07.2020: Stellungnahme des Verbandes DGUV [PDF, 46KB]
- 23.07.2020: Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes [PDF, 116KB]
- 23.07.2020: Stellungnahme der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten [PDF, 60KB]
- 23.07.2020: Stellungnahme des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. [PDF, 98KB]
- 23.07.2020: Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe [PDF, 49KB]
- 23.07.2020: Stellungnahme des Landesinnungsverband für das bayerische Fleischerhandwerk [PDF, 45KB]
- 23.07.2020: Stellungnahme des Verbandes der Ernährungswissenschaft e. V. [PDF, 97KB]
- 23.07.2020: Stellungnahme des Verbandes der Fleischwirtschaft e. V. [PDF, 47KB]
- 23.07.2020: Stellungnahme des Vereins Deutscher Gewerbeaufsichtsämter [PDF, 55KB]
- 23.07.2020: Stellungnahme des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. [PDF, 49KB]
- 23.07.2020: Stellungnahme des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes [PDF, 62KB]
- 23.07.2020: Stellungnahme des Zentralverbands des Deutschen Handwerks [PDF, 97KB]
- 24.07.2020: Stellungnahme des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie [PDF, 53KB]
Detailinformationen
Fragen und Antworten zum Arbeitsschutzkontrollgesetz