Zum 1. Dezember 2023 tritt die Achte Mindestlohnverordnung im Gerüstbauer-Handwerk in Kraft. Diese folgt auf die Siebte Mindestlohnverordnung im Gerüstbauer-Handwerk. Die Verordnung setzt Mindeststundenentgelte für die gewerblichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Gerüstbauer-Handwerk fest.
Das Mindeststundenentgelt beträgt 13,60 Euro brutto ab dem 1. Dezember 2023 sowie 13,95 Euro ab dem 1. Oktober 2024. Die jeweilige Entgeltuntergrenze gilt verbindlich für alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, einschließlich der nach Deutschland entsandten Beschäftigten von Arbeitgebern der Branche mit Sitz im Ausland. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 30. September 2025 außer Kraft.