Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen. Die Lohnuntergrenze sorgt für einen fairen Wettbewerb und stabilisiert unsere sozialen Sicherungssysteme.
Leichte Sprache:
Wir sind das Ministerium für einen gerechten Mindest-Lohn
Mindest-Lohn bedeutet:
So viel Geld müssen Arbeit-Nehmer für ihre Arbeit mindestens bekommen.
Arbeit-Geber müssen für jede Stunde Arbeit den Mindest-Lohn bezahlen.
Sie dürfen auch mehr bezahlen.
Sie dürfen aber nicht weniger bezahlen.
Der Mindest-Lohn beträgt 12 Euro und 41 Cent pro Stunde.
Dieser Betrag gilt seit dem 1. Januar 2024.
Warum sorgt unser Ministerium für einen gerechten Mindest-Lohn?
Die Arbeit-Nehmer sollen genug Geld zum Leben haben.
Dann können sie selber für sich sorgen.
Und brauchen dann weniger Geld vom Staat.
Deshalb haben wir den Mindest-Lohn eingeführt.
Dieses Thema bieten wir Ihnen auch als Flyer am Info-Stand an - oder hier als PDF mit Download-Option.