Seit dem 1. Januar 2024 gibt es ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt: SGB 14.
Das SGB 14 unterstützt Opfer von Gewalt.
Im SGB 14 steht:
Die Opfer von Gewalt bekommen soziale Entschädigung.
Was ist soziale Entschädigung?
Soziale Entschädigung bedeutet:
Deutschland sorgt für die Opfer von einer Gewalt-Tat.
Die Opfer wurden bei der Gewalt-Tat schwer verletzt.
Zum Beispiel bei einem Terror-Anschlag.
Die Gewalt-Tat hat Folgen für die Gesundheit.
Die Opfer haben deshalb große Nachteile im Leben.
Deshalb bekommen die Opfer Hilfe vom Staat.
Diese Hilfe heißt: soziale Entschädigung.
Fragen zur sozialen Entschädigung
Unten sehen Sie Fragen zur sozialen Entschädigung.
Die Antworten sieht man nicht.
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Welche Opfer von Gewalt bekommen Hilfe?
Sie bekommen Hilfe, wenn:
- Sie Opfer von einer Gewalt-Tat sind.
- Sie nicht mehr gut für sich sorgen können.
- Sie kein Geld mehr verdienen können.
- Sie viele Behandlungen vom Arzt brauchen.
Der Grund für die Hilfe nach dem SGB 14 muss die Gewalt-Tat sein.
Die Leistungen kann das Opfer selbst bekommen.
Und die Familie vom Opfer kann Leistungen bekommen.
Was ist überhaupt eine Gewalt-Tat?
Gewalt-Tat bedeutet:
Jemand hat Ihnen weh getan.
Der Täter hat es mit Absicht gemacht.
Der Täter hat die Tat geplant.
Der Täter wollte Sie verletzen.
Hat Ihnen jemand aus Versehen weh getan?
Dann ist das keine Gewalt-Tat.
Es gibt verschiedene Arten von Gewalt-Taten.
Die Tat verletzt Sie.
Vielleicht ist Ihr Körper verletzt.
Vielleicht ist Ihre Seele verletzt.
Oder beides.
Hier sind einige Beispiele für Gewalt-Taten:
- Jemand schlägt Sie.
- Jemand vergewaltigt Sie.
- Jemand tut Ihnen sexuelle Gewalt an.
- Jemand gibt Ihnen Gift.
- Jemand überfährt Sie absichtlich mit dem Auto.
- Jemand legt eine Bombe.
Dabei werden Sie verletzt. - Jemand legt ein Feuer.
Dabei werden Sie verletzt. - Jemand sperrt Sie ein.
Das SGB 14 gilt aber auch in diesen Fällen:
- Sie sind beim Zivil-Dienst verletzt worden.
- Sie sind von einer Impfung krank geworden.
Oder Sie sind von einer anderen Vorsorge-Maßnahme
vom Arzt krank geworden. - Sie sind durch den Zweiten Welt-Krieg verletzt worden.
Vielleicht wurden Sie auch erst nach dem Krieg verletzt.
Zum Beispiel von einer Bombe.
Die Bombe ist noch aus dem Krieg.
Aber die Bombe ist jetzt erst explodiert. - Sie haben in der DDR Gewalt von der Regierung erlebt.
Mehr Infos:
Merk-Blatt für Opfer einer Straf-Tat
Welche Unterstützung gibt es?
Welche Leistungen können Sie bekommen?
Das steht genau im SGB 14.
Wir erklären die Leistungen alle in diesem Heft.
Das sind die Leistungen aus dem SGB 14:
- Schnelle Hilfen
Diese Hilfen sollen Sie sehr früh nach der Gewalt-Tat bekommen. - Kranken-Behandlungen und Leistungen zur Pflege
- Leistungen zur Teil-Habe
- Besondere Leistungen
- Geld-Leistungen
- Berufs-Schadens-Ausgleich
Mehr Infos im Heft:
Das Soziale Entschädigungs-Recht. Informationen zum Sozial-Gesetzbuch 14
Was ist eine Trauma-Ambulanz?
Trauma ist ein griechisches Wort.
Auf Deutsch bedeutet es Verletzung.
Das kann eine Verletzung am Körper sein.
Und das kann eine Verletzung an der Seele sein.
Hier geht es um die Verletzungen an der Seele.
Zum Beispiel:
Sie haben etwas sehr Schlimmes erlebt.
Ihre Seele wird deshalb krank.
Vielleicht haben Sie immer große Angst.
Oder Sie sind immer traurig.
Eine Ambulanz ist eine Einrichtung.
In einer Ambulanz werden Patienten versorgt.
So wie in einem Krankenhaus.
In der Ambulanz sind die Patienten nur tagsüber.
Sie übernachten dort nicht.
Die Trauma-Ambulanz ist für Opfer von Gewalt-Taten.
In der Trauma-Ambulanz arbeiten Psycho-Therapeuten.
Ein Psycho-Therapeut ist ein Arzt für die Seele.
Sind Sie Opfer von einer Gewalt-Tat geworden?
Dann bekommen Sie in der Trauma-Ambulanz Hilfe.
Die Hilfe in der Trauma-Ambulanz bekommen Sie schnell.
Melden Sie sich dazu in der Trauma-Ambulanz.
Dann bekommen Sie innerhalb von 5 Tagen einen Termin.
Sie müssen vorher keinen Antrag stellen.
Sie müssen nichts selbst bezahlen.
Haben Sie schon 2 Termine in der Trauma-Ambulanz gehabt?
Dann müssen Sie einen Antrag stellen.
Mehr Infos im Heft:
Das Soziale Entschädigungs-Recht. Informationen zum Sozial-Gesetzbuch 14. Ein Heft in Leichter Sprache.
Was, wenn das Opfer der Gewalt-Tat stirbt?
Eine Person stirbt an einer Gewalt-Tat.
Dann kann die Familie vom Opfer
Geld für die Beerdigung bekommen.
Und die Familie kann Geld für
die Überführung von der Leiche bekommen.
Überführung bedeutet:
Das Opfer ist an einem anderen Ort gestorben.
Zum Beispiel in einem anderen Land.
Die Leiche muss dann in die Stadt,
in der die Beerdigung sein soll.
Oft hat das Opfer in dieser Stadt gewohnt.
Oder die Familie vom Opfer wohnt
in dieser Stadt.
Mehr Infos im Heft:
Das Soziale Entschädigungs-Recht. Informationen zum Sozial-Gesetzbuch 14