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Sie sind auf der Internet-Seite vom Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales. Hier finden Sie Infos in Leichter Sprache.

Gute Arbeit

In Deutschland gibt es Gesetze für gute Arbeit.
Diese Gesetze schützen Arbeit-Nehmer.
Es gibt aber auch Unterstützung für
Menschen ohne Arbeit.

Fragen zu guter Arbeit

Unten sehen Sie Fragen zu guter Arbeit.
Die Antworten sieht man nicht.
Sie wollen die Antwort lesen?
Klicken Sie auf die Frage.
Dann kommt die Antwort.

Welche Gesetze gibt es für gute Arbeit?

Es gibt viele Gesetze für gute Arbeit. © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Die Gesetze sind Regeln.
Sie gelten für Arbeit-Geber und Arbeit-Nehmer.
Diese Gesetze schützen Menschen, die arbeiten.

Das sind einige der Regeln:
Es gibt einen Mindest-Lohn.
Es gibt Tarif-Verträge.
Es gibt Kündigungs-Schutz.
Es gibt Arbeits-losen-geld.

Der Ober-Begriff für alle diese Gesetze ist:
Arbeits-Recht.

Wichtige Infos unter diesem Link: Arbeits-Recht – Informationen für Arbeit-Nehmer

Welche Rechte habe ich als Arbeit-Nehmer?

Kirsten Scholz + Ellen Sturm (Bilder aus BMAS-Broschüre Soziale Sicherung)

Das Recht auf einen Arbeits-Vertrag

Sie fangen eine Arbeit an.
Zunächst machen Sie einen Vertrag mit Ihrem Chef.
Der Vertrag ist nur für Sie.
Dieser Vertrag ist Ihr Arbeits-Vertrag.
In Ihrem Arbeits-Vertrag steht zum Beispiel:

  • was Sie bei der Arbeit machen müssen.
  • Ihr Brutto-Lohn.

Das Recht auf den Mindest-Lohn

Brutto-Lohn heißt:
Sie müssen von dem Lohn noch Steuern und Beiträge bezahlen.
Die Beiträge sind zum Beispiel für die Rente.
Und für die Kranken-Versicherung.
Sie müssen mindestens 12,82 € für jede
Zeit-Stunde bekommen.
Das ist der Mindest-Lohn.
Der Chef kann Ihnen auch mehr Geld bezahlen als den Mindest-Lohn.

Weitere Rechte von Arbeit-Nehmern

Arbeit-Nehmer haben viele Rechte.

Zum Beispiel:

  • Das Recht auf Urlaub.
  • Das Recht auf Lohn. Auch, wenn sie krank sind.
  • Das Recht auf weniger Arbeits-Stunden.
    Man sagt auch: Teil-Zeit.
  • Das Recht, ihre Verwandten zu pflegen.
  • Das Recht auf Gleich-Behandlung.

Das Recht auf Gleich-Behandlung

Kein Mensch darf schlecht behandelt werden:
Zum Beispiel:
Wegen seiner Herkunft.
Oder wegen seines Geschlechts.
Oder wegen einer Behinderung.

Weitere Infos: Arbeits-Recht – Informationen für Arbeit-Nehmer

 Wie lange darf ich arbeiten?


© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Es gibt auch ein Gesetz zu Arbeits-Zeiten.
In dem Gesetz steht:

So lange darf ein Arbeit-Nehmer
höchstens arbeiten.

Pausen und Ruhe-Zeit

Und das Gesetz regelt die Pausen bei der Arbeit.
Das heißt: Wie viel Pausen-Zeit
Sie jeden Tag bekommen müssen.

Das Gesetz regelt auch die Ruhe-Zeit.
Die Ruhe-Zeit ist die Zeit zwischen zwei Arbeitstagen.
Die Ruhe-Zeit von den meisten Arbeit-Nehmern ist abends.
Sie dürfen in der Ruhe-Zeit nicht arbeiten.
Sie können sich in der Ruhe-Zeit ausruhen.

Das Gesetz regelt auch:

So viele Tage dürfen Arbeit-Nehmer
hintereinander ohne freien Tag arbeiten.

Weitere Infos: Arbeits-Recht – Informationen für Arbeit-Nehmer

 Was ist ein Tarif-Vertrag?

Zusammen-Arbeit von Arbeit-Nehmern und Arbeit-Gebern

Kirsten Scholz + Ellen Sturm (Bilder aus BMAS-Broschüre Soziale Sicherung)

In Deutschland gibt es Gewerkschaften.
Eine Gewerkschaft ist eine Gruppe von Arbeit-Nehmern.
Die Arbeit-Nehmer setzen sich zusammen für ihre Rechte ein.
Sie können zusammen mehr erreichen.
Die Arbeit-Geber haben auch Gruppen.
Die Gruppen heißen Arbeit-Geber-Verbände.
Die Gewerkschaften und die Arbeit-Geber-Verbände
regeln zusammen für ihren Bereich viele Sachen.

Dann muss nicht jeder Arbeit-Geber und jeder Arbeit-Nehmer
alleine die Sachen regeln.

Die Arbeit-Geber-Verbände und die Gewerkschaften
schließen Verträge ab.
Die Verträge heißen: Tarif-Verträge.

Was steht in einem Tarif-Vertrag?

In einem Tarif-Vertrag steht zum Beispiel:

  • Wie viel Lohn die Arbeit-Nehmer bekommen.
  • Wie viele Stunden die Arbeit-Nehmer arbeiten müssen.
  • Und wie viel Urlaub sie haben.

Für wen gilt ein Tarif-Vertrag?

Der Tarif-Vertrag gilt immer für Mitglieder in der Gewerkschaft.
Und für Mitglieder in dem Arbeit-Geber-Verband.

Tarif-Verträge gelten auch oft für ganze Berufe.
Zum Beispiel für alle Bau-Arbeiter.
Oder für alle Mitarbeiter in Restaurants.

Oder das Arbeits-Ministerium sagt:
Der Tarif-Vertrag gilt für alle Arbeit-Nehmer in
diesem Bereich.

In schwerer Sprache heißt das:
Der Tarif-Vertrag wird für allgemein-verbindlich erklärt.

Weitere Infos: Arbeits-Recht – Informationen für Arbeit-Nehmer

 Das Recht auf den Mindest-Lohn

Wie hoch ist der Mindest-Lohn?

Kirsten Scholz + Ellen Sturm (Bilder aus BMAS-Broschüre Soziale Sicherung)

Im Jahr 2025 beträgt der Mindest-Lohn 12,82 Euro.
Genauer gesagt:
12,82 Euro Brutto-Lohn für jede Zeit-Stunde.
Brutto heißt:

Sie müssen von dem Lohn noch Steuern und Beiträge bezahlen.
Die Beiträge sind zum Beispiel für Ihre Rente.
Und für Ihre Kranken-Versicherung.

Mehr Mindest-Lohn

Der Chef kann Ihnen mehr Geld bezahlen als den Mindest-Lohn.
Menschen mit bestimmten Berufen
bekommen einen anderen Mindest-Lohn.
Man sagt auch: Menschen in einer bestimmten Branche.
So spricht man das: bron sche.
Eine Branche ist zum Beispiel:
das Bau-Gewerbe.
Und die Gebäude-Reinigung.
Und die Pflege.

Ob Sie mehr Mindest-Lohn
bekommen, hängt davon ab:

  • In welcher Branche Sie arbeiten.
  • Was Sie für Ihren Beruf gelernt haben.
  • Und manchmal in welchem Bundes-Land Sie arbeiten.
    Zum Beispiel Bayern oder Hessen.

Kontrolle vom Mindest-Lohn

Der Staat passt auf:
Alle Arbeit-Nehmer müssen den Mindest-Lohn bekommen.
Deshalb gibt es Kontrollen.

Manche Unternehmen zahlen den Mindest-Lohn nicht.
Diese Unternehmen müssen eine hohe Geld-Strafe zahlen.

Weitere Infos: Der Mindest-Lohn

Welche Hilfe bekomme ich von der Agentur für Arbeit?

Die Agentur für Arbeitet bietet sehr viel Unterstützung. Kirsten Scholz + Ellen Sturm (Bilder aus BMAS-Broschüre Soziale Sicherung)
Hier sind einige Beispiele:

  • Hilfe bei der Suche nach Arbeit
  • Weiter-Bildung
  • Unterstützung bei einer Berufs-Ausbildung.
  • Hilfe, wenn Sie einen Schul-Abschluss machen möchten
  • spezielle Unterstützung für Menschen mit Behinderungen

Das Gesetz für die Agenturen für Arbeit

Es gibt genaue Regeln für diese Unterstützung.
Diese Regeln stehen in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt Sozial-Gesetz-Buch 3.
Die Abkürzung dafür ist: SGB 3.

Im SGB 3 steht:
Arbeit-Nehmer haben ein Recht auf Hilfe für ihren Arbeits-Platz.
Die Hilfe bekommen Sie von der Agentur für Arbeit.

Weitere Infos: Die Hilfen von der Agentur für Arbeit von A bis Z

Was sind meine Rechte bei einer Kündigung?

Ihre Rechte bei einer Kündigung

Stellen Sie sich vor, Ihr Chef sagt: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers
Sie dürfen hier nicht mehr arbeiten.
In schwerer Sprache heißt das:
Sie bekommen eine Kündigung.
Was passiert dann?
Sie verlieren Ihre Arbeit nicht sofort.
Sie können Ihre Arbeit noch etwas weiter machen.
Es gibt nämlich eine Kündigungs-Frist.
Die Kündigungs-Frist ist mindestens 4 Wochen.
Oft ist die Kündigungs-Frist noch länger.

Zum Beispiel, wenn Sie die Arbeit über 2 Jahre hatten.

Gegen eine Kündigung klagen

Vielleicht denken Sie:
Die Kündigung ist nicht O.K.
Sie können dann vielleicht Hilfe vom Arbeits-Gericht bekommen.
Dafür brauchen Sie gute Gründe für Ihre Meinung.
Sie haben gute Gründe?
Dann können Sie beim Arbeits-Gericht gegen die Kündigung klagen.
Für die Klage brauchen Sie die Kündigung schriftlich.
Ihr Chef muss Ihnen die Kündigung schriftlich geben.
Danach haben Sie 3 Wochen Zeit.
In diesen 3 Wochen müssen Sie die Klage beim Arbeits-Gericht einreichen.

Selber kündigen

Auch Sie dürfen Ihre Arbeit kündigen.
Sie müssen schriftlich kündigen.
Ein mündliches Gespräch reicht nicht für eine Kündigung.
Ihre Kündigungs-Frist ist dann 4 Wochen.
Das heißt: Sie müssen noch 4 Wochen weiterarbeiten.

Kündigung von Menschen mit einer Schwer-Behinderung

Menschen mit einer Schwer-Behinderung
sind besonders geschützt bei einer Kündigung.
Der Chef muss Kontakt mit dem Integrations-Amt aufnehmen.
Das Integrations-Amt muss die Kündigung erlauben.
Nur dann kann der Chef einem Menschen mit einer Schwer-Behinderung kündigen.

Und der Chef muss mit dem Schwer-Behinderten-Vertreter sprechen.
Nur so ist die Kündigung gültig.

Weitere Infos: Die Hilfe von der sozialen Sicherung für alle Menschen in Deutschland

Welche Hilfe gibt es für Arbeits-lose?

Hilfe bei Arbeits-Losigkeit

Publikation "Die Hilfen von der Agentur für Arbeit von A bis Z (Leichte Sprache)" / BMAS

Werden Sie arbeits-los?
Dann müssen Sie das der Agentur für Arbeit melden.
Sonst bekommen Sie kein Arbeitslosen-Geld.
Für Arbeitslosen-Geld müssen Sie einen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen.

Wann kann ich Arbeitslosen-Geld bekommen?

Für Arbeitslosen-Geld müssen Sie diese Bedingungen erfüllen:

  • Sie haben keine Arbeit
  • Sie können aber arbeiten.
  • Und Sie haben mindestens 1 Jahr
    in die Arbeitslosen-Versicherung eingezahlt.
  • Und Sie haben sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.

Die Pflichten von Arbeitslosen

Arbeitslose haben Pflichten.
Sie müssen mithelfen, wieder eine Arbeit zu finden.
Die Arbeit muss mindestens 15 Stunden in der Woche dauern.
Die Arbeit muss sozial-versichert sein.
Sozial-versichert bedeutet zum Beispiel:

Sie sind durch die Arbeit kranken-versichert.
Und renten­-versichert.

Arbeitslose müssen jede zumutbare Arbeit annehmen.
Sie müssen sich auf Job-Angebote bewerben.
Und Arbeitslose müssen bei Maßnahmen mitmachen.

Zum Beispiel bei Fort-Bildungen.

Weitere Infos: Die Hilfen von der Agentur für Arbeit von A bis Z