Vorbehaltlich der Genehmigung des Operationellen Programms durch die EU-Kommission wird der bisher eigenständige Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) wird für die kommende EU-Förderperiode 2021 bis 2027 in den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) integriert. Darin wird er zu dem neuen Bundesprogramm EhAP+ "Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen" weiterentwickelt. Es ist geplant, dass die Zielgruppen der neuzugewanderten EU-Bürger und Bürgerinnen, darunter Familien und Kinder, sowie wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen im Wesentlichen beibehalten werden. Entsprechend den Empfehlungen der EHAP Evaluation wird jedoch die Zielgruppe der zugewanderten Kinder erweitert und in Zukunft alle jungen Menschen unter 18 Jahren umfassen.
Die verpflichtende Zusammenarbeit mit Kommunen und das Ziel der Verstetigung von Strukturen sollen ebenfalls beibehalten werden. Ein Begleitschreiben der Kommunen mit Angaben zum Bedarf, einem Konkurrenzausschluss und einer Kooperationszusage wird daher auch im EhAP+ erforderlich sein. Die Veröffentlichung der EhAP+ Förderrichtlinie und der Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen ist seitens des BMAS für das 4. Quartal 2021 geplant. Starten sollen die Projekte voraussichtlich Mitte 2022. Aktuelle Informationen finden Sie zu gegebener Zeit auf den Seiten des ESF+ unter www.esf.de und des EHAP unter www.ehap.bmas.de.