Europa

Jugendgarantie

Die Jugendgarantie ist ein wichtiges EU- Instrument zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit. Sie soll junge Menschen schnell und zielgerichtet beim Einstieg ins Berufsleben unterstützen.

Aufgrund einer Empfehlung des Rates der Europäischen Union aus dem Jahr 2013 haben alle Mitgliedstaaten die EU-Jugendgarantie umgesetzt. Damit soll jungen Menschen innerhalb von vier Monaten nach Schulabschluss oder nachdem sie arbeitslos geworden sind ein hochwertiges Angebot für einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz, eine Weiterbildungsmöglichkeit oder ein Praktikum gemacht werden.

Zentrales Anliegen ist, über eine möglichst frühzeitige Unterstützung von Beginn an zu verhindern, dass junge Menschen über einen längeren Zeitraum arbeitslos bleiben.

In nationalen Implementierungsplänen haben die Mitgliedstaaten jeweils Schritte zur Umsetzung der Jugendgarantie festgelegt. Zur Finanzierung der Umsetzung der Jugendgarantie erhalten Mitgliedstaaten mit einer hohen Jugend-Arbeitslosigkeit finanzielle Unterstützung aus EU-Mitteln im Rahmen der Beschäftigungsinitiative junge Menschen.

Die nationale Umsetzung der Jugendgarantie wird im Rahmen des Europäischen Semesters, also der wirtschaftspolitischen Koordinierung auf europäischer Ebene, regelmäßig von der Europäischen Kommission anhand von Indikatoren überwacht. Diese messen die Effektivität der Leistungserbringung für junge Menschen. Am 1. Juli 2020 und zum Anfang der deutschen Ratspräsidentschaft hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Stärkung der Jugendgarantie vorgelegt, welcher nach Verhandlungen im Rat der EU am 30. Oktober 2020 von den Mitgliedstaaten einstimmig angenommen wurde. Die weiterentwickelte Jugendgarantie sieht gegenüber der Empfehlung aus 2013 eine Ausweitung der Altersgrenze von unter 25 auf 29 Jahre vor, damit mehr junge Menschen von der Jugendgarantie profitieren können. Neu ist auch der Fokus auf besonders schutzbedürftige junge Menschen – wie beispielweise diejenigen, die mit einer Behinderung leben, die einer Minderheit angehören oder die in abgelegenen ländlichen Gebieten oder benachteiligten Stadtteilen wohnen. Jungen Menschen soll eine möglichst frühzeitige und individuell zugeschnittene Beratung angeboten und der Erwerb von – angesichts des Wandels der Arbeitswelt erforderlichen – digitalen und ökologischen Qualifikationen ermöglicht werden.

Die einstimmige Annahme der weiterentwickelten Jugendgarantie ist ein wichtiges Signal, dass die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, auch im Kontext der Covid-19-Pandemie, eine Priorität der europäischen Agenda bleibt.