Europa

EPSCO

Der Rat der Europäischen Union ist gemeinsam mit dem Europäischen Parlament Gesetzgeber. Er ist in rechtlicher Hinsicht ein einziges Gremium, tagt aber innerhalb verschiedener Fachräte (den sog. Ratsformationen), die die jeweiligen Initiativen der EU-Kommission aus ihren Politikbereichen beraten und verabschieden. Der für das BMAS entscheidende Rat ist der Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (englisch: Employment, Social Policy, Health and Consumer Affairs Council, kurz EPSCO). Die zuständigen Ministerinnen und Minister tagen etwa vier Mal im Jahr. Nach Bedarf können aber auch weitere informelle Treffen einberufen werden.

Ganz allgemein hat die Beschäftigungs- und Sozialpolitik der EU zum Ziel, den Lebensstandard und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Hierzu gehören hochwertige Arbeitsplätze und auch ein hoher Sozialschutz.

Bei den Treffen geht es dann um Rechtsvorschriften, die diesen Zielen dienen. Beispielsweise befasst sich der EPCO mit einem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission für angemessene Mindestlöhne in der EU, der im November 2020 veröffentlicht wurde und zum Ziel hat, untere Haltelinien zu setzen, falls Tarifbindung und Sozialpartnerschaft innerhalb Europas zu schwach sind. Aber auch Themen wie der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor krebserregenden Stoffen am Arbeitsplatz oder die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit stehen regelmäßig auf der Tagesordnung der Ministerinnen und Minister.

Die Ministerinnen und Minister werden in ihrer Arbeit unterstützt durch den Beschäftigungsausschuss und Sozialschutzausschuss.

Im Beschäftigungsausschuss kommen regelmäßig Expertinnen und Experten für Beschäftigung und Arbeitsmarktpolitik aus den Arbeits- und Sozialministerien der EU-Mitgliedstaaten zusammen. Der Ausschuss analysiert zum Beispiel die Lage am Arbeitsmarkt in der EU und tauscht sich über die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten aus. Er erstellt Berichte oder Empfehlungen, die an den Rat der Arbeitsministerinnen und Arbeitsminister übermittelt werden.

Der Ausschuss für Sozialschutz besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission. Er berät die Ministerinnen und Minister EPSCO und bereitet beispielsweise Berichte oder Stellungnahmen zur sozialen Lage in den EU-Mitgliedstaaten vor.

Weitere Informationen zum EPSCO und den Vorhaben des aktuellen Vorsitzes finden Sie hier.