Außenbeziehungen der EU

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Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 1. Februar 2020 endete zum 31. Dezember 2020 die im Austrittsabkommen vereinbarte Übergangsphase. Damit ist das Vereinigte Königreich zum 1. Januar 2021 endgültig aus Binnenmarkt und Zollunion ausgeschieden. Die EU und das Vereinigte Königreich haben am 30. Dezember 2020 ein Handels- und Kooperationsabkommen unterzeichnet, in dem sie ihre zukünftigen Beziehungen grundsätzlich neu regeln.

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Ein EU-Beitritt ist wegen der zahlreichen Vorteile für Bürgerinnen und Bürger und der wirtschaftlichen Stärke der Union für viele Länder ein zentrales politisches Ziel. Die EU-Erweiterung ist zudem ein wichtiger Bestandteil der Entwicklung der Europäischen Union.

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Die EU unterhält politische Beziehungen und Handelsbeziehungen zu anderen Ländern und Regionen der Welt. Dazu schließt die sie mit diesen Drittstaaten oder Regionen bilaterale völkerrechtliche Verträge. Die Ausgestaltung dieser Verträge variiert je nach Interessen und Zielen der Vertragspartner.

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Das BMAS setzt sich bei der Aushandlung von Freihandelsabkommen der EU mit Drittstaaten für das Gleichgewicht zwischen guter wirtschaftlicher Kooperation und dem Schutz europäischer Arbeitnehmerrechte und Sozialstandards ein.