In einem Beratungsgespräch macht sich die Ansprechperson im Jobcenter ein Bild über die individuelle Situation, Stärken und Kenntnisse sowie die Ziele einer oder eines Arbeitsuchenden. Zu Beginn des Eingliederungsprozesses werden in einer Potenzialanalyse die für die Eingliederung erforderlichen persönlichen Merkmale, berufliche Fähigkeiten und die Eignung festgestellt. Gemeinsam werden Fähigkeiten und Stärken erarbeitet. Dort wo Unterstützungsbedarf bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt besteht, erarbeitet die persönliche Ansprechperson mit dem oder der Bürgergeld-Beziehenden geeignete Lösungen und Maßnahmen, um Lücken zu schließen und Probleme aus dem Weg zu räumen.
Der Kooperationsplan dient als "roter Faden" im Eingliederungsprozess. Die Basis hierfür bilden gemeinsam formulierte Ziele. Es wird zudem festgehalten, welche eigenen Aktivitäten der oder die Leistungsberechtigte bei der Arbeitssuche unternimmt und welche unterstützenden Eingliederungsleistungen das Jobcenter dabei erbringt. Der Kooperationsplan kann insbesondere festlegen, in welche Tätigkeiten oder Tätigkeitsbereiche die leistungsberechtigte Person vermittelt werden soll.
Das Jobcenter überprüft regelmäßig gemeinsam mit der oder dem Leistungsberechtigten die Fortschritte. So stellt die Ansprechperson schnell fest, welche Bemühungen Erfolg versprechen und welche Aktivitäten nicht zum Ziel führen.
Werden die im Kooperationsplan dokumentierten Aktivitäten der oder des Leistungsberechtigten zur Verringerung bzw. Überwindung der Hilfebedürftigkeit ohne wichtigen Grund nicht erbracht, können sie auch verbindlich festgelegt werden. Bei fehlender Verhaltensänderung besteht die Möglichkeit, das Bürgergeld zu mindern.
>> siehe "Leistungsminderungen"