Das am 9. April 2015 als amtliche Bekanntmachung (Bek. d. BMAS vom 9.4.2015, IIIb5-39607-3) im Gemeinsamen Ministerialblatt GMBl 2015, S. 183, veröffentlichte Interpretationspapier zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen" ist die überarbeitete, an das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die neuesten Erkenntnisse der Risikobeurteilung angepasste Fassung des Interpretationspapiers des BMA und der Länder zum Thema „Wesentliche Veränderung von Maschinen“, Bekanntmachung des BMA vom 7. September 2000 - IIIc3-39607-3 - Bundesarbeitsblatt 11/2000 S. 35.
Das neue Papier ist von einer Arbeitsgruppe unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erarbeitet worden, mit Beteiligung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg als Richtlinienvertreter der Länder für die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) in Abstimmung mit den Marktüberwachungsbehörden der Länder, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), einzelner Unfallversicherungsträger, des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) sowie des VGB PowerTech e.V. als Fachverband für die Strom- und Wärmeerzeugung. Es tritt an die Stelle des o.a. alten Interpretationspapiers.
Das ProdSG regelt die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt. Zu diesen Produkten zählen auch Maschinen. Welche Anforderungen Maschinen erfüllen müssen, wenn sie auf dem Markt bereitgestellt werden, ergibt sich aus dem ProdSG in Verbindung mit der Neunten Verordnung zum ProdSG (Maschinenverordnung - 9. ProdSV). Mit der 9. ProdSV und dem ProdSG ist die einschlägige europäische Rechtsvorschrift für Maschinen, die MRL, in nationales Recht umgesetzt.
Mit der Übernahme der Begriffsbestimmungen "Bereitstellung auf dem Markt" und "Inverkehrbringen" aus der europäischen Verordnung (EG) Nr. 765/2008 in das ProdSG ist der Terminus des „wesentlich veränderten Produkts“ weggefallen. Damit hat sich jedoch der zugrundeliegende Sachverhalt nicht verändert: Auch im neuen ProdSG ist ein gebrauchtes Produkt, das gegenüber seinem ursprünglichen Zustand wesentlich verändert wird, als neues Produkt anzusehen.
Das vorliegende Interpretationspapier gibt eine Hilfestellung bei der Beantwortung der Frage, ob es sich im Einzelfall um eine "wesentliche Veränderung" handelt.
Das Interpretationspapier liegt sowohl in deutscher als in englischer Fassung vor und steht unter der Rubrik "Weitere Informationen" zum Download bereit.