Sechste Aus- und Weiterbildungsdienstleistungenarbeitsbedingungenverordnung
Mit der Verordnung werden Mindeststundenentgelte für pädagogisches Personal von Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch festgesetzt. Sie knüpft an die am 31. Dezember 2022 außer Kraft getretene Fünfte Mindestlohnverordnung für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch an.
Neunte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung
Die Verordnung verbessert die tarifvertraglichen Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer*innen in der Gebäudereinigung.
Siebte Gerüstbauerarbeitsbedingungenverordnung
Die Tarifvertragsparteien des Gerüstbauer-Handwerks haben für ihren Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohns im Gerüstbauer-Handwerk vom 1. Juni 2021 einen gemeinsamen Antrag auf Erlass einer Verordnung nach § 7 Absatz 1 AEntG für den von ihnen geschlossenen Tarifvertrag gestellt.
Mindestlohngesetz
Mit dem Mindestlohngesetz gilt in Deutschland seit 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn, dessen Höhe kontinuierlich angepasst wird.
Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Die Neuregelung des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) sieht verbesserte Standards für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor.
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Tarifvertragsgesetz
Elfte Dachdeckerarbeitsbedingungenverordnung
Die Verordnung regelt einen verbindlichen Branchen-Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk.
Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags über ein Mindestengelt in den Elektrohandwerken
Fünfte Pflegearbeitsbedingungenverordnung
Die 5. Pflegekommission hat in ihrer Sitzung am 5. Februar 2022 dem BMAS einstimmig empfohlen, zum 1. Mai 2022 neue Mindestarbeitsbedingungen in der Pflegebranche nach § 5 AEntG durch Rechtsverordnung festzusetzen.
Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags über das Mindestentgelt im Schornsteinfegerhandwerk
Fünfte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung
Am 1. Januar 2023 ist die Fünfte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung in Kraft getreten. Mit der Verordnung wird der gemeinsame Vorschlag der Tarifvertragsparteien der Zeitarbeit, die im Tarifvertrag zur Regelung von Mindeststundenentgelten in der Zeitarbeit vom 21. Juni 2022 als Lohnuntergrenze in einer Verordnung nach § 3a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verbindlich festzusetzen, umgesetzt.
Zweite Verkehrsflughafen-Sicherheitskräftearbeitsbedingungenverordnung
Mit dieser Ministerverordnung werden Mindeststundenentgelte für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen festgesetzt. Die erste Mindestlohnverordnung für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen war am 31. Dezember 2021 außer Kraft getreten. Die festgelegten Stundenentgelte differenzieren nach Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und teilweise zusätzlich nach Regionen. Die Verordnung ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.
Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
Mit der Verordnung werden Mindestanforderungen für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk festgelegt. Diese machen die Regelungen aus dem zugehörigen Tarifvertrag für alle Betriebe der Branche verbindlich.
Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft
Mit der Zweiten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft gibt es wieder ein bundesweit verbindliches Mindeststundenentgelt in dieser Branche.