Die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ist eines der vorrangigsten Ziele des Bundessozialministeriums und eine beständige gesellschaftliche Aufgabe.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Als Pflichtversicherung gleicht sie Gesundheitsschäden aus, die Versicherte infolge einer versicherten Tätigkeit erleiden.