Am 1. Januar 2021 ist das Gesetz zur Grundrente in Kraft getreten. Die wichtigsten Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier zusammengefasst.
Das Bundeskabinett hat den Rentenversicherungsbericht 2020 und den Alterssicherungsbericht 2020 beschlossen. Der Rentenversicherungsbericht wird jährlich vorgelegt und informiert über die Finanzentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Das Bundestag hat am 19. November 2020 das Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen beschlossen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schafft die Rahmenbedingungen für eine solide Alterssicherung für alle Bürgerinnen und Bürger - unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten.
Die Kommission befasst sich mit der nachhaltigen Sicherung der gesetzlichen Rentenversicherung und hat am 27. März 2020 der Bundesregierung ihren Bericht übergeben.
Der Sozialbeirat besteht seit 1958 und hat insbesondere die Aufgabe, in einem Gutachten zum jährlichen Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung Stellung zu nehmen.