Bei der Berechnung der individuellen Rente wird sowohl die persönliche Beitragsdauer und -höhe als auch die allgemeine durchschnittliche Lohnentwicklung berücksichtigt.
Die Rentenanpassung erfolgt auf der Grundlage der Veränderung des aktuellen Rentenwertes beziehungsweise des aktuellen Rentenwertes (Ost) regelmäßig zum 1. Juli eines Jahres.