Sozialversicherung

Bundeswahlausschuss

Der Bundeswahlausschuss kann Entscheidungen der Wahlausschüsse und der Bundeswahlbeauftragten aufheben.

Der Bundeswahlausschuss nimmt Beschwerden gegen Entscheidungen von Wahlausschüssen bundesunmittelbarer Versicherungsträger und Entscheidungen der Bundeswahlbeauftragten entgegen.

Der Bundeswahlausschuss kann Entscheidungen der Wahlausschüsse und der Bundeswahlbeauftragten aufheben.