Örtliche Zuständigkeit nach dem OEG bei Mehrfachtaten bzw. mehraktigen Geschehensabläufen nach dem Rundschreiben des BMA vom 25. Februar 2002, IVc2-62036-2; hier: Beweisschwierigkeiten hinsichtlich des letzten Teilakts bzw. hinsichtlich der letzten Gewalttat
Soziale Entschädigung
            
Rundschreiben Soziale Entschädigung - 
Vb 2 - 54030
    Durchführung des Opferentschädigungsgesetzes (OEG)