Soziale Entschädigung

Rundschreiben Soziale Entschädigung vom 24. März 2015 - SER 3 - 54111/1

Verordnung zur Durchführung des § 15 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG); Pauschbeträge für außergewöhnlichen Verschleiß an Kleidung oder Wäsche ab 1. Juli 2015

Mit der als Anlage beigefügten Übersicht gebe ich die Pauschbeträge bekannt, die ab 1. Juli 2015 nach § 15 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Durchführung des § 15 BVG zu zahlen sind.

Der Vomhundertsatz zur Anpassung des Umrechnungsfaktors ergibt sich – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates - auf der Grundlage der Einundzwanzigsten KOV-Anpassungsverordnung 2015.