Nach dem unter 1. aufgeführten Erlass steht das freiwillige Tätigwerden von Soldatinnen und Soldaten im Rahmen von Maßnahmen des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im besonderen staatlichen Interesse und im besonderen dienstlichen Interesse der Bundeswehr.
                    Artikel
 Soziale Entschädigung
            
Rundschreiben Soziale Entschädigung - 
IVc 2 - 46420
    
                                Soziale Entschädigung