Neufassung der Nummer 4.1 zur Anwendung des § 25c Absatz 3 Satz 1 BVG bei der Übernahme von Kostenbeiträgen zu Veranstaltungen im Rahmen der Altenhilfe der Kriegsopferfürsorge nach § 26e BVG.
Rundschreiben Soziale Entschädigung -
Vb1 - 53279/2
Anhaltspunkte für die Übernahme von Kostenbeiträgen zu Veranstaltungen im Rahmen der Altenhilfe; Neufassung der Nummer 4.1