Soziale Entschädigung

Rundschreiben Soziale Entschädigung - IVc 2 - 47639/09

Versorgung von Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen, die in Staaten Ost- und Südosteuropas leben, nach § 64e des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) in Verbindung mit der Auslandsversorgungsverordnung (AuslVersV)

Versorgung von Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen, die in Staaten Ost- und Südosteuropas leben, nach § 64e des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) in Verbindung mit der Auslandsversorgungsverordnung (AuslVersV)