Auf Anregung aus dem Kreis der Länder und auf der Grundlage einer entsprechenden Länderumfrage wurde in der Sitzung des Fachausschusses Kriegsopferfürsorge der BIH am 8./9. Oktober 2008 in Speyer die Frage der Aktualisierung der Tagessätze der frei gewählten Erholungshilfe nach § 27b BVG ausführlich erörtert. Als Ergebnis der Diskussion wurde angeregt, dass das BMAS eine Empfehlung für einen bundeseinheitlichen, ungestaffelten Tagessatz ausspricht.
Ich empfehle daher, für die frei gewählte Erholungshilfe nach § 27b BVG einen Tagessatz von mindestens 20 Euro zu zahlen. Eine Staffelung nach Altersgrenzen sollte entfallen, da sie in der Praxis wenig relevant ist.