Bei einem Glaubhaftigkeitsgutachten handelt es sich um eine aussagepsychologische Begutachtung, deren Gegenstand die Frage ist, ob auf ein bestimmtes Geschehen bezogene Angaben zutreffen, d.h. einem tatsächlichen Erleben der untersuchten Person entsprechen. In der Sozialen Entschädigung ist ein Glaubhaftigkeitsgutachten im Rahmen der Tatsachenermittlung von der versorgungsärztlichen Begutachtung des ursächlichen Zusammenhangs streng zu unterscheiden. Diese beiden Gutachtentypen erfordern unterschiedliche Kompetenzen und eine unterschiedliche methodische Herangehensweise.
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Soziale Entschädigung
Rundschreiben Soziale Entschädigung - Vb 2–53034
Durchführung des Opferentschädigungsgesetzes (OEG)