Versicherte können durch den Bezug einer Teilrente ihren Übergang in den Ruhestand flexibel gestalten. Eine Rente wegen Alters kann als Teilrente auf Antrag stufenlos in individueller Höhe bezogen werden. Die Höhe der Teilrente kann frei gewählt werden, muss aber mindestens 10 Prozent der Vollrente betragen.