Alle Renten werden - wie auch die übrigen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung - ausschließlich auf Antrag geleistet. Die Anträge sind beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Dies ist auch online möglich. Die Anträge können auch bei allen anderen Leistungsträgern, bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder bei einem Versichertenältesten aufgenommen werden. Ein Antrag kann darüber hinaus bei dem für den Wohnsitz zuständigen Versicherungsamt oder bei den Gemeindebehörden (Ortsbehörden) gestellt werden. All diese Stellen halten die erforderlichen Formulare bereit. Von der rechtzeitigen Antragstellung hängt der Beginn der Rente ab. Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Erziehungsrenten, auf die bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze ein Anspruch besteht, werden - ohne dass dies beantragt werden muss - anschließend in eine Regelaltersrente umgewandelt. Ebenso wird - von Amts wegen - eine kleine Witwen-/Witwerrente nach Vollendung des 45. Lebensjahres (bei Todesfällen ab 2012 wird die Altersgrenze stufenweise auf das 47. Lebensjahr angehoben) als große Witwen-/Witwerrente gezahlt.
Glossareintrag
Rente