Die Finanzierung des Rentensystems beruht auf dem Umlageverfahren: Danach werden die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung eines Kalenderjahres aus den Einnahmen desselben Kalenderjahres bestritten. Das heißt, dass insbesondere mit den monatlichen Beiträgen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der Arbeitgeber sogleich insbesondere die Renten derjenigen gezahlt werden, die heute Rentenbeziehende sind.
Auf diese Weise sorgt die jeweils arbeitende Generation solidarisch u. a. für die Renten ihrer Eltern- und Großelterngeneration. Deshalb ist im Grundsatz die Zahl der Beitragszahlenden und die Höhe der von ihnen versicherten Einkommen ausschlaggebend dafür, wie viel Geld durch Beitragseinnahmen in das Rentensystem fließt. Auf der Auszahlungsseite richtet sich die Höhe der persönlichen Rente in erster Linie nach der Anzahl der Beitragsjahre und der Höhe der versicherten Arbeitsentgelte.
Die Beiträge zur Rentenversicherung für versicherungspflichtige Beschäftigte werden von ihnen und ihren Arbeitgebern grundsätzlich zu gleichen Teilen getragen (Parität). Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung erreichte 1997/98 seinen Höchstwert (20,3 Prozent). Aufgrund der umgesetzten Rentenreformen zu Beginn der 2000er-Jahre sowie der sehr guten Arbeitsmarktentwicklung konnte der Beitragssatz gesenkt werden und liegt seit 2018 stabil bei 18,6 Prozent. In den kommenden Jahren ist mit einem Anstieg zu rechnen, weil die geburtenstarken Jahrgänge der 1960er-Jahre mehr und mehr das Rentenalter erreichen.
| Jahr | 1991 | 1993 | 1995 | 1997 | 1999 | 2001 | 2003 | 2005 | 2007 | 2009 | 2011 | 2013 | 2015 | 2017 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
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| Beitragssatz | 18,7 | 17,5 | 18,6 | 20,3 | 20,3 | 19,1 | 19,5 | 19,5 | 19,9 | 19,9 | 19,9 | 18,9 | 18,7 | 18,7 | 18,6 | 18,6 | 18,6 | 18,6 | 18,6 | 18,6 | 18,6 | 18,6 |
Die Rentenversicherung erbringt neben den Leistungen, die durch Beiträge gedeckt sind, auch eine Reihe von Leistungen, um gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu erfüllen, wie zum Beispiel die Gewährung von Kindererziehungszeiten. Zur pauschalen Abgeltung dieser sogenannten nicht beitragsgedeckten Leistungen erhält die gesetzliche Rentenversicherung Mittel aus dem Bundeshaushalt. Mit den Bundeszuschüssen wird darüber hinaus die Funktions- und Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung garantiert. Die Finanzierung der Rentenversicherung setzt sich somit aus Beiträgen der Versicherten und Bundesmitteln zusammen.
Die Bundesmittel beliefen sich im Jahr 2025 auf insgesamt rund 120 Milliarden Euro. Die Mittel aus dem Bundeshaushalt machen seit Anfang der 2000er-Jahre rund 30 Prozent der Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung aus, die im Jahr 2025 bei rund 420 Milliarden Euro lagen.
| Jahr | 2000 | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 |
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| Bundesmittel an die gesetzliche Rentenversicherung in Prozent des BIP (bis 2024) | 2,9% | 3,0% | 3,1% | 3,3% | 3,2% | 3,2% | 3,1% | 3,0% | 2,9% | 3,1% | 3,0% | 2,8% | 2,8% | 2,7% | 2,7% | 2,6% | 2,6% | 2,6% | 2,6% | 2,7% | 2,8% | 2,8% | 2,7% | 2,6% | 2,6% | ||||||
| Bundesmittel an die gesetzliche Rentenversicherung in Prozent des BIP (Fortschreibung ab 2025) | 2,6% | 2,6 % | 2,6% | 2,9% | 2,9% | 2,9% | |||||||||||||||||||||||||
| Rentenausgaben der gesetzlichen RV in Prozent des BIP (bis 2024) | 9,7% | 9,7% | 9,9% | 10,1% | 10,0% | 9,9% | 9,5% | 9,1% | 9,1% | 9,7% | 9,3% | 9,0% | 8,9% | 8,8% | 8,7% | 8,8% | 8,9% | 8,8% | 8,8% | 9,0% | 9,6% | 9,3% | 9,0% | 8,9% | 9,0% | ||||||
| Rentenausgaben der gesetzlichen RV in Prozent des BIP (Fortschreibung ab 2025) | 9,2% | 9,3% | 9,4% | 9,8% | 9,8% | 9,9% |
Die Eurobeträge der Ausgaben der Rentenversicherung bzw. der Bundesmittel lassen sich kaum einordnen. Für eine Bewertung ist es sinnvoll, wenn diese Werte in Relation beispielsweise zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland gesetzt werden, also der gesamtwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dabei zeigt sich, dass die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung seit den frühen 2000er-Jahren im Verhältnis zum BIP vergleichsweise stabil zwischen 9 und 10 Prozent liegen. Gleiches gilt für die Bundesmittel, die im Zeitablauf rund 3 Prozent des BIP ausmachen.